Ein Datenbanksystem (DBS) ist ein System zur elektronischen Datenverwaltung. Die wesentliche Aufgabe eines DBS ist es, große Datenmengen effizient, widerspruchsfrei und dauerhaft zu speichern und benötigte Teilmengen in unterschiedlichen, bedarfsgerechten Darstellungsformen für Benutzer und Anwendungsprogramme bereitzustellen.
Ein DBS besteht aus zwei Teilen: der Verwaltungssoftware, genannt Datenbankmanagementsystem (DBMS) und der Menge der zu verwaltenden Daten, der eigentlichen Datenbank (DB). Die Verwaltungssoftware organisiert intern die strukturierte Speicherung der Daten gemäß einem vorgegebenen Datenbankmodell (z.B. dem relationalen Datenbankmodell) und kontrolliert alle lesenden und schreibenden Zugriffe auf die Datenbank. Als externe Schnittstelle stellt sie eine Datenbanksprache zur Formulierung von Abfragen, zum Einfügen und Ändern von Daten und für administrative Befehle zur Verfügung. Die Datenbank enthält zusätzlich zu den eigentlichen Daten noch die Beschreibung der Daten, den sogenannten Datenkatalog.
Die in der Wikipedia verwendete Software arbeitet zum Beispiel mit einem Datenbanksystem.
Neben der ursprünglichen Bedeutung in der elektronischen Datenverarbeitung, die in diesem Artikel behandelt wird, wird der Begriff Datenbank heute auch für Sammlungen von Daten verwendet, die nicht elektronisch vorliegen. Mit rechtlichen Aspekten solcher Datenbanken im allgemeinen Sinn beschäftigt sich das Datenbankrecht. Ob durch die bloße Ansammlung von Daten eigenständige Schutzrechte entstehen können, ist umstritten und in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt.
Quelle: www.wikipedia.de
Autoren: FrankRoeing, JFKCom, DHN-bot, Sparti, S.K. u.a.
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